Presseerklärung zur Änderung des Asylrechts

Presseerklärung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz, der Caritas Steiermark und des Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie der Universität Graz (Uni-ETC)

 

Die österreichische Bundesregierung hat vor, das Asylrecht mit 1. Juni zu novellieren und bereitet dafür im Eilverfahren weitreichende Einschränkungsmöglichkeiten vor. Mit der geplanten Gesetzesänderung kann die Regierung unter nicht ausreichend geklärten Bedingungen eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit feststellen, um eine Notverordnung zu erlassen, die grundlegende Rechte von Flüchtlingen massiv einschränken kann. Das Asylgesetz wird mit einer solchen Notverordnung praktisch ausgehebelt. Notverordnungen sind in der Regel für absolute Krisensituationen gedacht, weshalb diese Vorgangsweise als vollkommen überzogen erscheint, weil damit die Behauptung im Raum steht, dass Flüchtlinge eine Bedrohung für die staatliche Sicherheit darstellen.

 

Unsensible Wortwahl von Politikern

Wir stellen mit Besorgnis fest, dass manche Regierungsmitglieder und einzelne Medien in ihrer Wortwahl immer weniger sensibel vorgehen und militärische Metaphern verwenden, um die Situation in Österreich zu beschreiben („Festung Österreich“). Damit wird vorgegeben, dass es nicht darum gehe, Flüchtlingen, die aus Kriegsgebieten kommen, Hilfe anzubieten, sondern dass es vor allem notwendig sei, Österreicherinnen und Österreicher gegen sie zu schützen. Solche generelle sprachliche Kriminalisierung verkehrt die reale Situation von Schutzsuchenden und erzeugt den Anschein, als stellten Flüchtlinge eine Gefahr dar. In Wirklichkeit fliehen diese gerade vor Bedrohungen ihres Lebens und ihrer Freiheit.

 

Flüchtlinge als Sündenböcke

Flüchtlinge werden oft zu Sündenböcken für hausgemachte Schwierigkeiten im eigenen Land gemacht. Oft wird ihnen pauschal die Schuld für sozial- und arbeitsmarktpolitische Probleme zugeschrieben, für die ihnen keine Verantwortung zukommen kann. Wir lehnen ein derartiges Vorgehen ab, weil dadurch Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt und Polarisierungen im Land verstärkt werden. Solche Versuche sind ethisch bedenklich, weil sie Menschen generell abstempeln und zum Mittel für machtpolitische Zwecke degradieren.

Niemand wird die Notwendigkeit der Registrierung von Flüchtlingen beim Eintritt in das Bundesgebiet außer Zweifel stellen – der Rechtsstaat gehört geschützt und er muss dafür auch über die notwendigen Instrumente verfügen. Aber der Kern der Antwort auf die weiterhin dramatischen Fragen, die die Flüchtlingssituation an Österreich richtet, muss auf alle Fälle in der internationalen Zusammenarbeit auf europäischer und globaler Ebene gesucht werden. Bloße Abschottung kann kein Staatsziel sein.

 

Wir plädieren daher eindringlich an die Bundesregierung und an die Mitglieder des Nationalrates, bei den kommenden Beratungen und Debatten im Parlament Besonnenheit walten zu lassen und nicht mit Blick auf politisches Kleingeld den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Österreich leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Wir plädieren dafür, das Wohl aller in Österreich lebenden Menschen, gleichgültig welcher Herkunft, in das Zentrum der politischen Überlegungen zu stellen.

Wir plädieren dafür, sprachliche Formulierungen nicht vordergründigem politischen Kalkül anzupassen, sondern die Würde und Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sprachlich genauso zu achten wie die von Österreicherinnen und Österreichern.

Wir plädieren schlussendlich dafür, die Novelle des Asylrechts in dieser Form nicht zu beschließen.