Wer arbeitet im Carla Shop?
Wie wird man Carla-Mitarbeiter*in?
Inwiefern profitieren die Transitarbeitskräfte von einer Anstellung bei Carla?
Auf welcher Grundlage ergibt sich die Entlohnung der Transitmitarbeiter*innen?
Warum kommt bei Carla nicht der Handels-KV zur Anwendung?
Finden die Projektteilnehmer*innen danach einen Arbeitsplatz am 1. Arbeitsmarkt?
Wie werden die Beschäftigungsprojekte finanziert?
Ihre Frage war nicht dabei? Bitte schreiben Sie uns unter carla(at)caritas-steiermark.at
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Wer arbeitet im Carla Shop?
Die Arbeitsbereiche von Carla (Shops, Transport, Sortierung etc) werden als Beschäftigungsprojekte geführt. Hier finden Menschen eine Beschäftigung, die an den Rand des Arbeitsmarktes gedrängt wurden, die aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Belastbarkeit, aufgrund von Betreuungspflichten u.ä. kein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Bei Carla sind die Projektteilnehmer*innen (sogenannte „Transitmitarbeiter*innen“) zeitlich befristet in vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen mit einer kollektiv vertraglich geregelten Entlohnung angestellt.
Wie wird man Carla-Mitarbeiter*in?
Carla bietet folgenden Personengruppen Beschäftigungsmöglichkeiten:
Transitmitarbeiter*innen
Zielgruppen sind an den Rand des Arbeitsmarkts gedrängte Personen, bei denen im Rahmen ihrer Betreuung durch das Arbeitsmarktservice oder eines von ihm beauftragten Unternehmens eine Zuweisung erfolgt.
Freiwillige
Freiwillige sind herzlich willkommen bei Carla und können im Bereich der Sachspendensortierung ebenso zum Einsatz kommen wie im Verkauf. Entsprechende berufliche Erfahrungen sind von Vorteil, aber keineswegs ein MUSS. Eine professionelle Begleitung des freiwilligen Engagements wird dabei durch die Caritas Steiermark gewährleistet.
Zivildiener
Bei Carla kann man auch seinen Zivildienst leisten. Informationen zum wo und wie erhalten sie unter https://www.caritas-steiermark.at/zivildienst/
Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
Aktuell offene Stellenausschreibungen findet man auf der Homepage der Caritas Steiermark.
Wie werden die Beschäftigungsprojekte finanziert?
Träger von Beschäftigungsprojekten werden durch öffentliche Auftraggeber wie das Arbeitsmarktservice, das Land Steiermark oder den Europäischen Sozialfonds beauftragt. Die Leistungen und die Ziele werden in einem entsprechenden Betreuungs- und Beschäftigungskonzept definiert und münden in einen Fördervertrag. Hier wird, in Abhängigkeit von Faktoren wie den vorgesehenen Zielgruppen und der Betreuungsintensität die Höhe der Förderung festgelegt. Im Schnitt liegen diese bei 40-50% der Gesamtkosten. Daneben ist die zu erzielende Eigenerwirtschaftung ein wesentlicher Teil der Gesamtfinanzierung. Die Erlöse aus den Verkäufen finanzieren diesen Projektteil, jede Sachspende und jeder Einkauf liefert also einen Beitrag zu den Zielen des Beschäftigungsprojekts.