Deine Verantwortung

Als freiwillige*r Mitarbeiter*in trägst du Verantwortung und hast zugestimmt, dich bei deinem Engagement an die vereinbarten Rahmenbedingungen deiner Einrichtung bzw. deines Projektes zu halten.

Verlässlichkeit

Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, dass du die mit deinem*r Freiwilligenkoordinator*in oder Begleitperson vereinbarten Rahmenbedingungen einhältst. Wichtig ist vor allem Zuverlässigkeit: verlässliches Erscheinen, Pünktlichkeit, je nach Aufgabe auch die vereinbarte Regelmäßigkeit und eine zeitgerechte Absage, wenn du einmal nicht kommen kannst.

Verschwiegenheitspflicht

Informationen, Daten und Dokumente, die du in deiner Arbeit anvertraut bekommst, sind geheim. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Auch nicht nach dem Ende deiner freiwilligen Arbeit. Nähere Informationen dazu findest du hier:

Datengeheimnis & Verschwiegenheit

Datenschutz und Social Media

Für hauptberufliche wie für freiwillige Mitarbeiter*innen gelten die Datenschutzrichtlinien der Caritas Graz Seckau, deren Ziel der Schutz aller Personen ist, insbesondere der uns anvertrauten Klient*innen. Das heißt, dass weder persönliche noch sensible Informationen, Daten und Bilder von Caritas Klient*innen und Mitarbeiter*innen an andere Personen weitergegeben oder über Social Media verbreitet werden dürfen. Über Social Media sollten nur persönliche Meinungen geäußert werden. Offizielle Stellungnahmen zur Arbeit der Caritas fallen in die Zuständigkeit unserer Kommunikationsabteilung. Weitere Hinweise findest du hier: 

Social Media Richtlinie

Personenaufsicht

Freiwillige Mitarbeiter*innen werden auch in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder kognitiv beeinträchtigten Personen eingesetzt. Bei Bedarf kann die*der freiwillige Mitarbeiter*in die Verantwortung für Personen, die aufgrund ihres Lebensalters oder ihrer Beeinträchtigung besonders schutzbedürftig sind, übernehmen. Hier ist als aufsichtspflichtige Person dafür zu sorgen, dass die anvertrauten Personen nicht zu Schaden kommen oder anderen Personen Schaden zufügen.

Melde dich, wenn du Unterstützung brauchst! Deine Freiwilligenkoordination, deine Einrichtungsleitung und auch wir von der Freiwilligenkoordination sind für dich da!

Das Thema Personenaufsicht besprichst und vereinbarst du am besten bei der Einschulung oder vor der Übernahme einer Aufsichtspflicht mit deinem*r Freiwilligenkoordinator*in oder deiner Begleitperson. Das heißt, es ist deine Entscheidung, ob du im Rahmen deiner freiwilligen Tätigkeit eine Aufsichtspflicht übernehmen kannst bzw. willst. Nähere Informationen findest du hier:

Aufsichtspflicht Kinder & Jugendliche

Verhaltenskodex zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

Die Caritas verurteilt alle Arten von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung und Diskriminierung und ist verpflichtet, die von ihr betreuten Personen zu schützen. Jeder Vorwurf bzw. jeder Verdacht müssen daher dokumentiert und/oder gemeldet werden. Vorfälle dieser Art stellen ein grobes Fehlverhalten dar und sind Gründe für eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit. Details findest du hier:

Verhaltenskodex und Kinderschutzrichtlinie

Umgang mit Geschenken

Freiwillige und hauptberufliche Mitarbeiter*innen der Caritas dürfen Abhängigkeitsverhältnisse ihrer Klient*innen keinesfalls ausnutzen. Dazu gehört unter anderem das Annehmen von Geld oder Geschenken von Klient*innen, Angehörigen oder Freund*innen der betreuten Personen, ebenso das Ausborgen von Geld sowie das Fordern, Annehmen oder Versprechenlassen sonstiger Vorteile. Kleine Geschenke (kein Geld) von geringem finanziellem Wert (z. B. kleiner Blumenstrauß, ein Kuchen oder ein Erinnerungsfoto...) dürfen aber gerne angenommen werden. Details findest du hier:

Richtlinie zur Geschenkannahme

Abgrenzung Privates & Freiwilligenarbeit

Als freiwillige*r Mitarbeiter*in wirst du Teil des Teams und vertrittst damit auch die Caritas nach außen. In deiner freiwilligen Mitarbeit stimmst du daher die Art und Weise der Betreuung der Klient*innen mit deiner Einrichtung oder dem Projekt ab. Wie die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen solltest du dabei ein professionelles Verhältnis zu den betreuten Personen wahren. Deshalb bitten wir dich, private Kontakte zu Klient*innen gegebenenfalls mit der Einrichtung bzw. dem Projekt abzusprechen.

Wenn du unsicher bist oder Fragen zu diesen Themen hast, wende dich an deine*n Freiwilligenkoordinator*in oder Einrichtungsleiter*in.