Verhaltenskodex & Kinderschutzrichtlinie


Verbindliche Verhaltensregeln

Von allen Freiwilligen, Mitarbeiter*innen und Menschen, die im Auftrag der Caritas mit Klient*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen in Kontakt sind, wird erwartet, dass sie die Würde dieser Menschen wahren und schützen, indem ihr persönliches und berufliches Verhalten stets den Grundwerten der Caritas entspricht. Auch wird erwartet, dass sie zur Schaffung eines harmonischen und sicheren Arbeitsumfeldes beitragen, das durch Teamgeist, Respekt, gewaltfreie Kommunikation und Verständnis geprägt ist 

Die Caritas Österreich verurteilt jede Art von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung oder Diskriminierung auf das Schärfste und setzt laufend Maßnahmen zu Prävention, Schutz und Aufklärung.

Übergriffe – das sind Fälle von Diskriminierung, Missbrauch und jede Art von Gewalt – stellen ein grobes Fehlverhalten dar und haben rechtliche Konsequenzen.

Hauptberuflichen und freiwilligen Mitarbeiter*innen ist jede Form der Nötigung, Diskriminierung, körperlichen, psychischen oder verbalen Misshandlung und/oder Gewalt, Einschüchterung, Bevorzugung oder wie auch immer gearteten sexuellen Beziehung zu einem im Betreuungsverhältnis stehenden Menschen untersagt. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen (unabhängig von dem vor Ort geltenden Mündigkeits- oder Einwilligungsalter) sind verboten.

Es ist verboten, Geld, Beschäftigung, Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für sexuelle Handlungen auszutauschen, einschließlich sexueller Gefälligkeiten oder anderer Formen der Demütigung, Erniedrigung oder Ausbeutung. Ebenso ist es verboten, die den betreuten Personen zustehenden Hilfsleistungen als Druckmittel einzusetzen.

Hat ein*e freiwillige*r oder hauptberufliche*r Caritas Mitarbeiter*in schwerwiegende Gründe zu der Annahme, dass ein Übergriff vorliegt, so hat sie*er dies der Gewaltschutzbeauftragten zu melden.

Gewaltschutzbeauftragte der Caritas der Diözese Graz-Seckau
Ramona Lang 
Grabenstraße 39, 8010 Graz
Tel.: +43 (0)676  88015 513
E-Mail: ramona.lang(at)caritas-steiermark.at

 

Kinderschutzrichtlinie der Caritas Steiermark 

Sprache, Wortwahl, Kleidung:  Alle Mitarbeitenden achten auf einen wertschätzenden Umgang und achten jedes Gegenüber in seiner*ihrer Individualität.  Im Umgang mit Familien und Menschen mit Behinderungen verpflichten sich alle Mitarbeitenden, keine grenzverletzenden Kommentare oder Gesten zu machen. Klienten*innen werden von allen Mitarbeitenden immer mit ihrem Namen angesprochen.  Es werden keine Spitz- und Kosenamen verwendet. Sexuell aufreizende Kleidung ist keine angemessene Kleidung im Berufsalltag. -Erzieherische Maßnahmen: Es werden grundsätzlich keine Drohungen ausgesprochen. Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten sind als solche klar zu benennen. -Die persönliche Schamgrenze und die Intimsphäre der anvertrauten Personen sind zu achten. Jedes Verhalten, das die Intimsphäre verletzt, ist zu unterlassen. Das Betreten von Sanitär-bzw.  Schlafräumen   ist   nur  aus   Gründen   der  Aufsichtspflicht   oder   für Pflegemaßnahmen erlaubt und geschieht –wenn möglich –im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nur in Begleitung einer weiteren erwachsenen Person und grundsätzlich nur nach Anklopfen.-Nähe-/Distanzverhältnis:  Alle Mitarbeitenden achten auf eine transparente, sensible, zugewandte und fachlich adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz

Die Caritas und ihre Mitarbeiter*innen ergreifen Partei für Schutzbedürftige, darunter vor allem Kinder und Jugendliche, und gegen Gewalt in allen ihren Ausformungen. Kinder und Jugendliche, und gegen Gewalt in allen ihren Ausformungen.