Mobile Assistenz in Pflegeeinrichtungen
Die Mobile Assistenz bietet Menschen mit ein- bzw. mehrfacher Behinderung, die in einem Pflegewohnheim in der Steiermark leben, individuelle Assistenzleistungen. Die Leistung bietet zusätzliche Unterstützung, die das Pflegewohnheim nicht gänzlich abdecken kann - für mehr Aktivitäten, Teilhabe und Unterstützung nach eigenen Vorstellungen.
Das Angebot der Mobilen Assistenz in Pflegeeinrichtungen
Die Mobile Assistenz richtet sich an Menschen mit körperlicher, Sinnes-, intellektueller/kognitiver oder mehrfacher Behinderung (auch bei Doppeldiagnosen, wenn die intellektuelle Beeinträchtigung im Vordergrund steht), die in einem Pflegewohnheim in der Steiermark leben.
Ziel ist es, die Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben der Bewohner*innen zu sichern. Dies wird durch individuelle, bedarfsgerechte Assistenzleistungen erreicht, die das Angebot der Pflegeeinrichtung ergänzen.
Unsere Leistungen:
- Unterstützung im Alltag: Assistenz bei individuellen Bedarfen, wie z. B. Begleitung bei Freizeitaktivitäten, kreativen Arbeiten oder Musizieren.
- Gestaltung von sozialen Kontakten: Förderung und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und Netzwerke.
- Kommunikation & Mitbestimmung: Individuelle Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunikation (z. B. Unterstützte Kommunikation).
- Begleitung in Krisensituationen: Unterstützung bei Trauer, Einsamkeit, Krankheit oder der Auseinandersetzung mit dem Sterben.
- Förderung von Fähigkeiten: Erhalt und Entwicklung von Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben oder Bewegungsförderung.
- Biographiearbeit: Unterstützung bei der Reflexion und Verarbeitung entscheidender Lebensereignisse.
Der maximale Leistungsumfang beträgt 260 Stunden pro Jahr (orientiert am individuellen Bedarf und den Empfehlungen des IHB-Teams).
Wer kann Mobile Assistenz in Anspruch nehmen?
- Menschen mit Behinderung, die in einem Pflegewohnheim gemäß StPBG 2024 leben.
- Personen, die einen behinderungsbedingten Bedarf haben, der über die Leistungen des Pflegewohnheims hinausgeht.
- Voraussetzung: Inanspruchnahme einer Leistung des StBHG für mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 6 Jahre.
Antrag und Kosten für die Mobile Assistenz in Pflegeeinrichtungen
Die Mobile Assistenz in Pflegeeinrichtungen ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz. Bei Magistrat, Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss im Namen der betroffenen Person ein Antrag gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid.
Antragsstellung:
- über Magistrat Graz Online-Formular
- oder BH Antrag
- bzw. per E-Mail oder persönlich im Referat
Kosten:
Das Land Steiermark übernimmt 90% der Gesamtkosten, 10% sind selbst zu tragen. In finanziellen Härtefällen ist es möglich, vom Selbstbehalt befreit zu werden.
Unsere Grundsätze:
- Inklusion: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
- Lebensweltorientierung: Alltagsnahes, individuell abgestimmtes Handeln.
- Personenzentrierung: Fokus auf die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderung.
- Weiterbildung: Unsere Mitarbeitenden sind geschult in personenzentriertem Arbeiten sowie in der Sterbe- und Trauerbegleitung.
Warum Caritas Mobile Assistenz?
- Erfahrung: Jahrzehntelange Expertise in der Familien- und Behindertenarbeit.
- Qualifizierte Mitarbeitende: Speziell geschult in behindertenpädagogischen, sozialpsychiatrischen und inklusiven Ansätzen.
- Regionaler Bezug: Mobile Assistenz in allen Regionen der Steiermark.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Elisabeth Schwarzl MA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Oststeiermark
Business Park 2 8200 Gleisdorf
Mag.a Lucija Krizanc
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Südweststeiermark und Graz-Umgebung Süd
Vitalplatz 1 8504 Preding
DGKP Maria Riedrich BA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Graz & Graz-Umgebung Nord
Magª Gerit Sottovia-Simbürger
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Obersteiermark und Flexible Hilfen Region Obersteiermark
Hauptplatz 15 8720 Knittelfeld
Rathaus 1. Stock