Kinderschutz bei der Caritas

Der Schutz von Kindern vor Missbrauch, Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung ist für die Caritas eine Kernaufgabe. Mithilfe von Child Safeguarding, dem institutionellen Kinderschutz gewährleisten wir, dass Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation geschützt und in Sicherheit sind. Wir stellen sicher, dass:

  • MitarbeiterInnen und weitere Personen, die über die Caritas Österreich oder über eine Partnerorganisation in den Kontakt mit Kindern kommen, den Verhaltenskodex und die Kinderschutzrichtlinie der Caritas Österreich kennen, darin geschult sind und sie wissen, wie sie sich zu verhalten haben.
  • Partnerorganisationen über einen Verhaltenskodex verfügen und Kinderschutzrichtlinien erarbeiten sowie ihre MitarbeiterInnen darin schulen.
  • Es sowohl in der Caritas Österreich, als auch bei Partnerorganisationen Ansprechpersonen für den Fall von Beschwerden gibt, die wissen, wie im Sinne der Betroffenen gehandelt wird

Caritas-Verhaltenskodex & Kinderschutzrichtlinie

Die Grundlage dafür ist der Caritas Verhaltenskodex und unsere Kinderschutzrichtlinie, die von allen Direktoren der Caritas Österreich verabschiedet wurden. Sie gelten für alle MitarbeiterInnen und DienstleisterInnen, die im Auftrag der Caritas arbeiten. Alle Maßnahmen, die wir aus diesen Richtlinien ableiten, sollen

  • alle Betroffenen – Kinder, die verdachtsäußernden Personen, deren Umfeld und auch Verdächtige – schützen
  • die Risiken für Kinder, MitarbeiterInnen und die Organisation im Rahmen unserer Arbeit minimieren und Handlungssicherheit geben
  • sicherstellen, dass die Caritas bei auftretenden Verdachtsfällen rasch und professionell reagiert und die Fälle aufgeklärt werden.

Child Protection Policy

Die Caritas Österreich hat auf Grundlage der Child Protection Policy der Caritas Internationalis und anderer internationaler Organisationen eine eigene Child Protection Policy (CPP) entwickelt, die von allen Partnerorganisationen und MitarbeiterInnen praktisch angewendet werden soll. Die Rechte der Kinder, vor allem das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung, müssen in den Projekten der Caritas gewährleistet sein und die MitarbeiterInnen müssen in der Lage sein, diese Rechte entsprechend der Kinderschutzrichtlinien umzusetzen und notfalls die geeigneten Schritte zu setzen.

UN-Kinderrechtskonvention

Ein chancenreiches Aufwachsen ist die Basis für ein Leben, in dem Teilhabe an der Gesellschaft verwirklicht und umgesetzt werden kann. Die Basis für die Arbeit der Caritas bietet die UN Kinderrechtskonvention, auf der Programme und Projekte weltweit aufbauen.

  1. Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Recht auf Gesundheit
  4. Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Recht auf Privatsphäre und gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Recht auf Betreuung bei Behinderung

Kontakt

Mag.a Dr.in Anna Maria Steiner

Länderreferentin Bulgarien, Rumänien, Slowakei