
© Tim Ertl
Familien-Entlastungsdienst (FED)
FED, der Familienentlastungsdienst, ist ein mobiler Dienst, der es Angehörigen von Menschen mit Behinderung ermöglicht, persönlichen Freiraum zu bekommen und ihren eigenen Bedürfnissen nachzugehen. Den Menschen mit Behinderung soll es weitestgehend ermöglicht werden, im vertrauten, familiären Umfeld verbleiben zu können und Unterstützung und Förderung für ihre persönlichen Bedürfnisse, Ziele und Wünsche zu erfahren.
Ein Mensch mit einer Behinderung verändert das Familienleben radikal. Seine Pflege, Betreuung und Erziehung erfordert viel Zeit, Zuwendung und Energie. Das bedeutet für alle Beteiligten eine enorme psychische und physische Belastung über viele Jahre hinweg.
Ausmaß und mögliche Orte für Familienentlastung
- Zu Hause und in der unmittelbaren Lebensumgebung
- Stundenweise oder tageweise, regelmäßig oder nach Bedarf an 365 Tagen im Jahr
- Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 0 - 24 Uhr je nach zuerkanntem Stundenkontingent und abhängig von unserer Kapazität
Wer hat Anspruch auf Familienentlastung?
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben, sowie deren pflegende Angehörige
Betreuung, Pflege und Erziehung für Menschen mit Behinderung
Diese Formen der Unterstützung bieten wir an:
- Unterstützung bei der Körperpflege (An- und Auskleiden; Duschen; Baden;
- Waschen; Zahnpflege; Toilette bzw. Inkontinenzversorgung)
- Unterstützung bei der Essens-zubereitung und -einnahme
- Begleitung bei Arztbesuchen, Therapien und Behördenwegen
- Unterstützung bei der Planung von Freizeitaktivitäten
- Förderung und Unterstützung von lebenspraktischen und sozialen Fertigkeiten (Kommunizieren; Lesen/Vorlesen; Singen/Musizieren; kreatives Gestalten, Spielen; Aktivitäten im unmittelbaren Lebensumfeld)
- Unterstützung beim Organisieren und bei der Koordination anderer Dienst-leistungen (Therapie, Hauskrankenpflege, ...)
- Psychosoziale Unterstützung der Betreuungspersonen.
Antrag für Familienentlastung stellen
Familienentlastung ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz. Bei Magistrat, Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss im Namen der/des Betroffenen ein Antrag gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Das Land Steiermark übernimmt 90% der Gesamtkosten, 10% sind selbst zu tragen. In finanziellen Härtefällen ist es möglich, vom Selbstbehalt befreit zu werden.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

DGKS Maria Riedrich BA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Graz & Graz-Umgebung Nord
Erdgeschoß

Magª Gerit Sottovia-Simbürger
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Obersteiermark und Flexible Hilfen Region Obersteiermark
Kärntner Straße 13/Top 2 8720 Knittelfeld

Mag.a Lucija Krizanc
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Südweststeiermark und Graz-Umgebung Süd

Elisabeth Schwarzl MA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Oststeiermark
Business Park 2 8200 Gleisdorf