Presseaussendung der Caritas zur Kritik am Vollzug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Die derzeit in den Medien heiß diskutierte Kritik am Vollzug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) deckt sich mit der von der Caritas auch in der Steiermark in der Praxis getroffenen Wahrnehmung. Caritasdirektor Franz Küberl: „Die Einführung der Mindestsicherung war ein großer Schritt in die richtige Richtung. Jedoch werden auch die sinnvollsten Instrumente zur Armutsbekämpfung nicht greifen, wenn sie nicht mit Nachdruck sowie einem positiven wohlfahrtsstaatlichen Selbstverständnis eingesetzt werden. Wenn es nur darum geht, am Ende des Tages Geld einzusparen, dann werden auch die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen ad absurdum geführt.“

Küberl räumte positiv ein, dass zwar die Berechnungsfehler bei der Einstufung in der letzten Zeit stark abgenommen hätten, jedoch gäbe es immer noch große Unterschiede in der Verwaltungspraxis quer durch das Bundesland. Besonders auffällig dabei seien die unterschiedlich langen Wartezeiten. Küberl: „Für Menschen, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, kann eine dreimonatige Verfahrensdauer bis zur möglichen Bewilligung tatsächlich existentiell bedrohlich sein. Ein Unfallkrankenhaus kann sich auch nicht auf Personalmangel und Überarbeitung ausreden. Für Notfälle muss die Gesellschaft in der Lage sein, adäquate Notfallinstrumente bereit zu stellen.“

Des Weiteren kritisierte der Caritasdirektor, wie mit einzelnen den AntragstellerInnen während des Verwaltungsverfahrens umgegangen werde: „Aus den vielen Erzählungen der KlientInnen der Caritas ergibt sich ein verheerendes Bild.“ Zahlreiche Menschen, die um Mindestsicherung ansuchen, würden den Umgang seitens der Behörde mit ihnen als beschämend und demütigend beschreiben. Auch Caritas-MitarbeiterInnen würden mitunter einiges von der aggressiven Stimmung abbekommen, die in diesem Umfeld herrsche. Küberl: „Diese Art von Umgang mit den Menschen erzeugt in ihnen das Gefühl des Ausgeliefertsein und der Ohnmacht, nicht aber von Schutz, Zuwendung, Sicherheit und Gerechtigkeit.“

Die Caritas schlägt daher die Schaffung einer unabhängigen Stelle (Ombudsmann bzw. Schiedsstelle) vor. Dadurch hätten die AntragstellerInnen die Möglichkeit, Beschwerden und Anliegen auch außerhalb eines Rechtsmittels zu deponieren. Küberl: „Eine solche Stelle hätte die Funktion eines Schiedsrichters, der sowohl den Ablauf des Verwaltungsverfahrens überblicken kann und auch den betroffenen Menschen ein Ohr in einer ohnehin sehr schwierigen Zeit geben könnte.“