Caritas Präsident Küberl zu Reform von Zivildient und Freiwilligengesetz

Mit der geplanten Reform von Zivildienst und
Freiwilligengesetz packen BM Hundstorfer und BM Mikl-Leitner eine
wichtige Stütze des sozialen Miteinanders an. Franz Küberl hebt
lobend hervor, dass Zivildiener in Zukunft über Hilfstätigkeiten
hinausgehende Aufgaben, entsprechend ihren Qualifikationen und
Fähigkeiten, wahrnehmen dürfen. Das würde mit dazu beitragen, dass
Zivildiener ihren Einsatz noch sinnvoller und bereichernder empfinden
werden. Eine gute Idee sei es, für Zivildiener der Kategorie II
Ausbildungsmöglichkeiten vorzusehen und dies seitens der öffentlichen
Hand mit einem Ausbildungsbeitrag zu fördern. (Kategorie I sind
Zivildiener im Rettungswesen, mit 600 Euro abgegolten, Kategorie II
sind Zivildiener im sozialen Bereich, bis jetzt mit 400 Euro
abgegolten.)"Damit gibt es mehr Gleichstellung zwischen den
Zivildienstträgerorganisationen, und wir heben insgesamt die Qualität
des Zivildienstes. Zwei Fliegen auf einen Streich, dass kommt in der
Politik wirklich nicht sehr oft vor, das lob' ich mir", so Franz
Küberl.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll mit dieser Reform nun auch
für den Rettungsdienst geöffnet werden und Männer, die einen
12-monatigen Einsatz im Freiwilligen Sozialen Jahr ableisten, können
diesen als Zivildienst anerkennen lassen. Küberl dazu: "Es ist gut,
diese beiden Systeme zusammen zu führen, weil wir damit den Frauen
neue Möglichkeit eröffnen. Aber bitte führen wir diesen Weg auch zu
Ende: Für die Bildungsarbeit im Freiwilligen Sozialen Jahr muss es
ebenso einen Ausbildungsbeitrag der öffentlichen Hand geben. Absolut
nicht in Ordnung ist, dass die Republik für jene Männer, die ihren
Zivildienst im FSJ ableisten, keine Förderung analog zum Zivildienst
vorsieht, denn hier werden Kosten der Republik auf die Träger und auf
den Rücken der Eltern abgewälzt. Das kann es nicht sein. Ich fordere
die beiden Minister auf, in diesen Punkten nochmals eine Runde zu
drehen!"
Abschließend stellt Franz Küberl fest: "Um der Gerechtigkeit Genüge
zu tun, muss es nach dem 6. Monat eine höhere Abgeltung für
Zivildiener geben, da ihr Dienst ja länger ist als jener der
Grundwehrdiener."