Rechnungshofbericht zur Flüchtlingsbetreuung

Caritas entgegnet Kritik. Die Caritas erfüllt im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsregionalbetreuung einen Auftrag des Landes Steiermark. Sie erbringt somit eine soziale Dienstleistung, die ihr vom Land abgegolten wird. Diese Abgeltung ist mittels eines Vertrages zwischen dem Land und der Caritas geregelt.

Auf die Kritik des Rechnungshofes wurde rasch reagiert. Nach Bekanntwerden der Kritik des Rechnungshofes wurde der Vertrag zwischen dem Land Steiermark und der Caritas neu verhandelt. Der angepasst Vertrag (tritt mit Wirksamkeit von 1.1.2013 in Kraft) ist nunmehr deutlich billiger als der alte. Es wurden sowohl der Umfang der Aufträge als auch die Qualität in der Regionalbetreuung reduziert. Auch die beanstandete Subvention für die Unterbringung und Betreuung von alten und kranken AsylwerberInnen bzw. Frauen mit Kindern wurde neu geregelt.

Zur anhaltenden Kritik, auch der neue Vertrag würde zu höheren Kosten führen als in anderen Bundesländern, muss gesagt werden: In anderen Bundesländern gibt es neben dem hier beanstandeten Betreuungsvertrag auch einen zusätzlichen Verwaltungsvertrag. In der Steiermark werden hingegen auch die von der Caritas erbrachten Verwaltungsleistungen innerhalb des Betreuungsvertrags erbracht.

Unter dem Strich wird in der Steiermark somit nicht teurer gearbeitet als anderswo.

 

Ausführliche Stellungnahme der Caritas Steiermark zum Rechnungshofbericht <link fileadmin user steiermark ausfuehrliche_stellungnahme_der_caritas_steiermark_zum_rechnungshofbericht.docx dokument>zum Download