Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben.
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns einmalig ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Bitte achten Sie auch darauf, mit Ihrer Familie zu klären, wer die Spenden absetzen kann bzw. möchte. Bitte spenden Sie unter dem Namen der Person, die absetzen kann. Nur Einzelpersonen können absetzen.
Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.
· Per Mail an spenden(at)caritas-steiermark.at
· Fax 0316 8015 480
· Telefon 0316 8015 254
· Per Post an:
Caritas der Diözese Graz-Seckau
SpenderInnenbetreuung
Grabenstr. 39, 8010 Graz
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich die Caritas entschieden, diese Version nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden bzw. bei Erlagscheinen mit eingedruckter Zahlungsreferenz (lange Nummer wie z. B. 505000000117) nur diese übermittelt wird (Zahlungsreferenz schlägt Verwendungszweck). Zusätzlich haben wir bei einer Spende per Erlagschein oft keine Möglichkeit, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren (weil es vielleicht Ihre erste Spende an uns ist und wir Ihre Kontaktdaten noch nicht kennen). Wenn Sie also ihr Geburtsdatum händisch angeben, es beim Auslesen aber zu einem Fehler kommt, können wir Ihre Spende nicht dem Finanzamt melden, haben aber auch nicht die Möglichkeit, Sie zu kontaktieren. Da wir Ihnen aber zusichern möchten, dass wir Ihre Spende(n) immer einmelden, sobald Sie uns Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) sowie Geburtsdatum bekannt geben, haben wir uns entschieden, diese Erlagscheinvariante nicht zu nutzen. Wenn Sie uns eine Spende mittels Erlagschein zukommen lassen und diese steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns bitte Ihre Daten per Mail, Post oder telefonisch bekannt. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.
Unter diesem Link finden Sie die offiziellen Infos des Bundesfinanzministeriums rund um die neue Regelung: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Wir werden die Spendendaten in verschlüsselter Form Ende Februar 2018 an das Finanzamt übermitteln. Vorab erhalten Sie von uns noch eine Information, welche Summe wir übermitteln werden, damit Sie diese überprüfen können und wir ggf. vor der Übermittlung noch Korrekturen vornehmen können.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken.
Per Mail an spenden(at)caritas-steiermark.at
Per Post an:
Caritas der Diözese Graz-Seckau
SpenderInnenbetreuung
Grabenstr. 39, 8010 Graz