Der aktuelle Jahresbericht der Volksanwaltschaft stellt gravierende Mängel bei der Vollziehung der Mindestsicherung durch die Bundesländer fest und bestätigt damit die jahrelange Kritik der Caritas.
„Dass vier Jahre nach Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung noch immer über Verletzungen der Bund-Länder-Vereinbarung diskutiert werden muss, ist an sich schon ein Armutszeugnis“, hält Caritas Präsident Michael Landau fest. „Ärgerlich ist aber, dass diese Schwächen schon 2012 umfassend erhoben, bis jetzt aber keine Maßnahmen daraus abgeleitet wurden.“
Die Volksanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass Betroffene die Mindestsicherung in einigen Fällen zu spät, nicht in der angemessenen Höhe oder gar nicht erhalten bzw. die Unterstützung rechtswidrig zurückgefordert wird. Auch die gesetzliche Frist von drei Monaten zur Behandlung eines Antrages auf Mindestsicherung werde oft nicht eingehalten. Einzelne Länder würden gegen die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG verstoßen und durch die Umstellung von Sozialhilfe auf die Mindestsicherung finanzielle Zuwendungen drastisch kürzen.
„Dies widerspricht klar dem in der Bund-Länder-Vereinbarung getroffenen Verschlechterungsverbot“, stellt Michael Landau fest und fordert zum wiederholten Mal die Umsetzung der Verordnung.
„Menschen in Not benötigen effektive Soforthilfe und dürfen nicht auf dringend benötigte Unterstützung warten müssen“, so Landau. „Die Caritas unterstützt daher vorbehaltlos den Vorschlag der Volkanwaltschaft, eine umfassende Untersuchung der Gebarung der Länder durch das BMASK durchzuführen. Als „ultima ratio“ ist auch die Ausarbeitung eines Grundsatzgesetzes denkbar.“ Etwa bei den kostendeckenden Leistungen für Wohnen oder bei der finanziellen Absicherung von Menschen mit Behinderung gibt es Novellierungsbedarf. Wünschenswert wäre z.B. auch die Schaffung einer Kategorie von Zusatzleistungen mit Rechtsanspruch, etwa bei gesundheitsbedingten Mehrkosten. „Die Mindestsicherung ist das letzte Sicherheitsnetz im Österreichischen Sozialstaat. Es darf in nicht sein, dass das letzte soziale Netz, das ohnehin an strengste Auflagen gebunden ist, so löchrig ist, und Bund und Länder alle Kritik und Vorschläge zur Verbesserung seit Jahren ignorieren“, fordert Caritas Präsident Michael Landau die Akteure zum Handeln auf.