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Energiekosten-Unterstützung bei finanzieller Not: Wohnschirm Energie
Sie haben Zahlungsrückstände bei Energielieferanten? Sie müssen drohende Energiekostenrückstände bewältigen? Die Berater*innen der Caritas können Sie über die verfügbaren Unterstützungsleistungen informieren und helfen Ihnen bei der Antragsstellung für die finanzielle Unterstützung bei drohendem oder bestehendem Energiekostenrückstand.
Dieses Angebot, Wohnschirm Energie, ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Wir bieten:
- Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen für Energiekostenzahlungen
- Beratung bei Energiekostenrückständen
- Unterstützung bei der Antragstellung für das Förderprogramm Wohnschirm Energie
Für wen?
- Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- einen Energieliefervertrag haben oder eine Bestätigung darüber, dass bei ihnen Energiekosten anfallen (z.B. durch Bestätigung von Vermieter*innen, Rechnung über Einkauf von Heizmaterial, …) und
- unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Kontaktaufnahme mit uns!
So funktioniert's
Um eine Energiekostenunterstützung durch das Programm "Wohnschirm Energie" anzusuchen senden Sie uns bitte folgende Informationen per Mail an:
energie@caritas-steiermark.at.
Für den Antrag benötigen wir bitte von Ihnen:
Kontaktdaten Antragsteller*in
- Vorname, Nachname
- Adresse
- Telefonnummer
- Mailadresse
- Geburtsdatum
Dokumente Antragsteller*in
- Lichtbildausweis
- Meldezettel (Hauptwohnsitz)
- Nachweis der aktuellen Energiekosten (z.B. monatliche Vorschreibung)
- Belege über Energiekostenrückstände (z.B. Mahnungen, Rechnungen)
Informationen zur aktuellen Situation
Bitte beschreiben Sie kurz Ihre Situation:
- Besteht ein Energiekostenrückstand?
- Liegt eine Mahnung vor? Was ist das Ausstellungsdatum der Mahnung?
- Liegt ein Abschaltungstermin vor und wann ist dieser?
Dokumente für den Antrag:
Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente, wenn diese Nachweise auf Sie zutreffen:
- Lohn-/Gehaltsnachweis
- Einkommensnachweis aus selbstständiger Tätigkeit
- Nachweis AMS-Leistung/Notstandshilfe
- Nachweis Kinderbetreuungsgeld/Beihilfe zum KBG
- Nachweis Wochengeld
- Nachweis Krankengeld/Rehabilitationsgeld
- Nachweis Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Nachweis Mietbeihilfe/Wohnbeihilfe
- Nachweis Familienbeihilfe
- Nachweis Grundversorgung
- Schul-/Studienbestätigung
- Pensionsnachweis (inkl. Ausgleichszulage, Pension Ausland)
- Witwen*erpensions-/Waisenpensionsnachweis
- Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspensionsnachweis
- Leistungen der Unfallversicherung
- Nachweis Unterhaltszahlungen/-vorschüsse
- Weitere Einkommensunterlagen
Weitere Personen im Haushalt
Bitte schicken Sie uns von jedem weiteren Haushaltsmitglied folgende Informationen:
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum
- Meldezettel
- Einkommensnachweis, wenn vorhanden
Achtung: Es kann sein, dass die Dateien zu groß sind, um alle in einem Mail zu übermittlen. Bitte teilen Sie die Dokumente auf mehrere Mails auf!
Weitere Schritte:
- Nach Erhalt Ihrer Unterlagen melden wir uns mit einem Terminvorschlag für ein Beratungsgespräch. (Leider kommt es hier teilweise zu langen Wartezeiten, wir bitten um Ihre Geduld!)
- Bei diesem Termin stellen wir für Sie den Antrag für Förderungen durch den Wohnschirm Energie.
- Sie erhalten von uns Beratung zu drohenden oder bestehenden Energiekostenrückständen.
- Das Bundesministerium entscheidet über die Genehmigung des Förderantrages. Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.
WICHTIG: Wir können weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben. - Bei Genehmigung des Antrages erhalten Sie die Auszahlung durch die Abwicklungsstelle des Ministeriums.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Wohnschirm Energie erhalten Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Kontakt

Hotline Wohnschirm Energie der Caritas Steiermark
Erreichbarkeit: MO 12:30-15:30, DI 09:00-12:00, DO 12:30-15:30, FR 09:00-12:00