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Energiekostenberatung bei finanzieller Not: Wohnschirm Energie
Sie haben Zahlungsrückstände bei Energielieferanten? Sie müssen drohende Energiekostenrückstände bewältigen? Die Berater*innen der Caritas können Sie über die verfügbaren Unterstützungsleistungen informieren und helfen Ihnen bei der Antragsstellung für die finanzielle Unterstützung bei drohendem oder bestehendem Energiekostenrückstand.
Dieses Angebot, Wohnschirm Energie, ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Wir bieten:
- Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen für Energiekostenzahlungen
- Beratung bei Energiekostenrückständen
- Unterstützung bei der Antragstellung für das Förderprogramm Wohnschirm Energie
Für wen?
- Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- einen Energieliefervertrag haben oder eine Bestätigung darüber, dass bei ihnen Energiekosten anfallen (z.B. durch Bestätigung von Vermieter*innen, Rechnung über Einkauf von Heizmaterial, …) und
- unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Kontaktaufnahme mit uns!
So funktioniert's
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie unten und am Seitenrand.
- Sie erhalten von uns Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Beratung zu drohenden oder bestehenden Energiekostenrückständen.
- Für eine Antragsstellung stellen Sie bitte per Mail oder im vereinbarten Beratungstermin folgende Dokumente bereit:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel (Hauptwohnsitz)
- Energielieferungsvertrag/-verträge (oder andere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass Sie Energie beziehen)
- Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über zu leistende Alimentationszahlungen
- bei bestehendem Energiekostenrückstand: Belege für Höhe und Zeitraum der Energiekostenrückstände (z.B., Mahnungen, Rechnungen, Jahresabrechnung)
- Wir stellen den Antrag für Förderungen durch den Wohnschirm Energie - Das Bundesministerium entscheidet über die Genehmigung des Förderantrages. Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.
WICHTIG: Wir können weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben. - Bei Genehmigung des Antrages erhalten Sie die Auszahlung durch die Abwicklungsstelle des Ministeriums.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Wohnschirm Energie erhalten Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Hotline Wohnschirm Energie der Caritas Steiermark
Erreichbarkeit: MO 12:30-15:30, DI 09:00-12:00, DO 12:30-15:30, FR 09:00-12:00