Graz. Mitglieder der steirischen Landeregierung hatten sich in den letzten Wochen wiederholt zu der Notwendigkeit von Einsparungen im Bereich der Pflege und Betreuung geäußert. Die Caritas, die Volkshilfe und der Landesverband der öffentlichen und gemeinnützigen Altenbetreuungseinrichtungen luden heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz zu einer Reformpartnerschaft für die Pflege in der Steiermark ein. Dadurch, so der Tenor, sollten echte Weichenstellungen für das Thema Pflege erfolgen, die weit über den bloßen Einsparungseffekt hinaus gingen.
"Diese bloß finanziell fokussierte Herangehensweise greift zu kurz", so Caritasdirektor Franz Küberl. "Die Menschen brauchen keine Dumpingpflege, keine industrielle Pflege und keine Reduktion der Menschen auf medizinische Pflegestufen-Restgrößen. Menschen bleiben ganze Menschen und haben bis zum letzten Tag einen Anspruch auf Würde." Dies sicher zu stellen sei Aufgabe der Politik, die den Rahmen für eine Flexibilisierung und Individualisierung des derzeitigen Pflegesystems schaffen müsse, ohne dabei an Qualität einzubüßen. "Wir brauchen etwa vernünftige Synergien zwischen Pflegewohnhäusern und Betreutem Wohnen", so Küberl, "wir brauchen den Ausbau von Wohngemeinschaften und Tageszentren." Als wesentliches Instrument zur Finanzierung müsse ein solidarischer Pflegefonds vom Bund eingerichtet werden und weitere Einsparungspotenziale durch eine Reformpartnerschaft im Land genützt werden.
Franz Ferner, Geschäftsführer der Volkshilfe Steiermark, rechnete vor, dass derzeit in der Steiermark jährlich 136 Millionen Euro an Kosten für Pflegewohnhäuser 15 Millionen Euro an Kosten für die mobile Pflege gegenüber stünden. "Wir befinden uns in der Steiermark im Österreich-Vergleich im unteren Drittel, wenn man die Anzahl der PflegegeldbezieherInnen mit den derzeit bestehenden Angeboten vergleicht. Um dem Bedarf in der Zukunft gerecht zu werden, müssen die mobilen Dienste weiter ausgebaut und ergänzt werden - zum Beispiel um Angebote für die Betreuung in der Nacht." Diese Landesregierung habe mit der Zusammenführung aller Pflegefragen im Gesundheitsressort eine Riesenchance, die genützt werden müsse, so Ferner. Um längerfristig Geld zu sparen, müsse jetzt Geld in die Hand genommen werden.
Gerald Maier, Obmann des Landesverbands der öffentlichen und gemeinnützigen Altenbetreuungseinrichtungen in der Steiermark, betonte, dass eine Festlegung auf eine Zuweisung in ein Pflegewohnhaus ab Pflegestufe 4 erst dann Sinn mache, wenn "das impliziert, dass mehr getan wird, dass die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu Hause bleiben können." Generell sei der Ansatz, erst ab Pflegstufe 4 in ein Pflegewohnhaus zuzuweisen, nicht schlecht, wobei man bei "Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen, Wohnungsnot und fehlendem sozialen Umfeld nicht generalisieren" dürfe. Hier werde es weiterhin individuelle Lösungen brauchen.
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