FamilienhelferInnen kommen ins vertraute, eigene Heim der Familie und unterstützen bei schwierigen Lebenssituationen. Sie helfen den Eltern und der gesamten Familie bei der Erziehung der Kinder, beim Kochen, Einkaufen, bei Hausarbeiten und organisieren und managen den Haushalt.
Familienhilfe ist eine steiermarkweite, mobile Dienstleistung für Familien zur Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen. Dabei kommt unser Fachpersonal in die Familien und unterstützt diese und deren Kinder persönlich in der gewohnten Umgebung.
Die Kompetenzen der MitarbeiterInnen erstrecken sich von praktischer Unterstützung und alltagspraktischem Wissen über Begleitung bei diversen Amtswegen bis hin zu pädagogischen Interventionen im Familiensystem. Die Anleitung und das Modelllernen spielen im Umgang mit den Familien eine große Rolle.
Zur Familienhilfe gibt es zwei unterschiedliche Zugänge:
Familien fragen selbst bei uns an, wenn es sich um die Überbrückung von einer akuten Notsituation handelt, z.B. familiäre Krisensituationen (Unfall, Tod, Erkrankung der Betreuungsperson, Risikoschwangerschaft, eigene psychische Überlastung).
Die Unterstützung durch eine Diplomsozialbetreuerin (Familienarbeit) umfasst:
SozialarbeiterInnen des Jugendamtes erteilen uns Aufträge zur Betreuung von Familien, die mit den nachstehenden Situationen konfrontiert sind: Familiäre Krisensituationen (z.B. Scheidung, Sucht, Haft, Mehrlingsgeburten u.a.), schwere Langzeiterkrankung der Betreuungsperson, psychische Überlastung und Überforderung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, Defizite in der Grundversorgung, Gefährdung des Kindeswohls.
Ziel ist die Sicherung des Kindeswohls und die Hilfe zur Selbsthilfe:
Die klassische Familienhilfe kann bis zu max. 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. In der Pflegeentlastung können max. 2 Wochen pro Jahr beantragt werden.
Die Familienhilfe in der Kinder - und Jugendhilfe kann zwischen 2 Wochen und 6 Monate dauern, mit der Möglichkeit zur Verlängerung bis zu einem Jahr.
Bei beiden Formen kommen die MitarbeiterInnen entweder stundenweise, halbtags oder ganztags in die Familie.
Familien, bei denen zumindest ein minderjähriges Kind im selben Haushalt lebt.
Als erster Schritt ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen regionalen Einsatzleitung empfehlenswert, bei der abgeklärt wird, ob klassische Familienhilfe oder Familienhilfe in der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich ist.
Bei einem klassischen Einsatz muss ein Antrag auf Familienhilfe nach Sozialhilfegesetz gestellt werden. Bei Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde sind die Kosten des Dienstes für die Familie einkommensabhängig.
Geht die Anfrage in Richtung Kinder- und Jugendhilfe, nimmt die Familie Kontakt mit dem/r zuständigen SozialarbeiterIn an der Bezirkshauptmannschaft auf. Im Falle einer Bewilligung der Familienhilfe erteilt uns der/die SozialarbeiterIn den Auftrag. Es wird ein gemeinsames Erstgespräch mit der Familie vereinbart, wo die Ziele und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
Bei gemeinsamen, kostenlosen Treffen in Ihrer näheren Umgebung lernen Sie andere Familien kennen und haben die Gelegenheit, Fragen rund ums Alltagsleben in Ihrer Familie zu stellen und sich über Ihren Erfahrungsreichtum mit anderen auszutauschen.
HOT richtet sich an Familien, die nicht (mehr) in der Lage sind, ihren (Familien-) Alltag zu bewältigen oder denen grundlegende Kompetenzen in der Haushalts- und Alltagsorganisation fehlen.