FAQ

Häufig gestellte Fragen

Müssen Konzipient/innen ebenfalls eine Rechtshörerschaft am Beginn des Praktikums ablegen?
KonzipientInnen müssen aufgrund ihrer Vorerfahrung keine Rechtshörerschaft absolvieren, ebenso wird die eigenständige Fallarbeit nach Vereinbarung mit der Beratungsstelle flexibel gestaltbar sein.

Was bedeutet Rechtshörerschaft?
Die Einführung in die Praktika wird durch eine Rechtshörerschaft begleitet, dies bedeutet eine Einführung in die praktischen Abläufe einer Beratungsstelle, sowie ein erstes Begleiten von KlientInnengesprächen, Beratungshandlungen, etc. Es hängt von den Vorkenntnissen der PraktikantInnen ab, wie rasch eigenständige Fallarbeit zugewiesen wird.

Kann ich bereits abgelegte Kurse für den Lehrgang anrechnen lassen?
Da der Lehrgang in sich aufbauend ist, sollten alle Module absolviert werden. Wer bereits einen Nachweis über ein COI-Training bei ACCORD vorlegen kann, braucht dieses im Rahmen des Lehrgangs nicht nochmals zu belegen.

Ich lege die Prüfung aus Verwaltungsrecht erst nach Beginn des Lehrgangs ab, kann ich mich trotzdem bewerben?
Es ist möglich, sich für den Lehrgang zu bewerben, wenn die Prüfung aus Verwaltungsrecht erst im Laufe des 1. Semesters des Lehrgangs abgelegt wird.

Wird der Lehrgang nächstes Jahr wiederholt?
Ob der Lehrgang wiederholt wird, wird Mitte 2011 aufgrund der Erfahrungen, die im diesjährig stattfindenden Lehrgang gemacht werden, entschieden.

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