Schubhaftbetreuung
Was ist Schubhaftbetreuung?
Die Schubhaftbetreuung ist die humanitäre und soziale Betreuung von Fremden, über die zwecks Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes bzw. zur Sicherung der Abschiebung die Schubhaft verhängt wurde. Die Betreuung erfolgt vor Ort in den Polizeianhaltezentren Graz und Leoben auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen.
Die wesentlichen Aufgaben der Schubhaftbetreuung umfassen:
• Führung von vertraulichen Betreuungs- und Informationsgesprächen
• Bei Bedarf die Versorgung der Schubhäftlinge mit Hilfsgütern, bis eine entsprechende Versorgung durch das Anhaltezentrum selbst erfolgen kann.
• Begleitung zu ärztlichen Untersuchungen
• Einholen von Informationen für den Schubhäftling über rechtliche Umstände, insbesondere über die ihn betreffenden anhängigen Verfahren (Asyl- und Fremdenrecht)
• Kontaktaufnahme mit dem Bundesasylamt und der zuständigen fremdenpolizeilichen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion)
• Vorbereitung auf die Abschiebung bzw. die Entlassung aus der Schubhaft
• Möglichkeit der Nachbetreuung bis zu einer Woche nach der Entlassung aus der Schubhaft
• Teilnahme des Schubhaftbetreuers an den Kontaktgesprächen mit den Beamten des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die die Abschiebung begleiten
• Hilfestellung zur Umsetzung eines "gelinderen Mittels" nach dem Fremdengesetz, insbesondere bei Jugendlichen.
• Unterstützung im Falle des vom Schubhäftling geäußerten Wunsches, nach Hause zurückkehren zu wollen.
Die Rückkehrhilfe ist Teil des Projektes IRMA - Integriertes RückkehrMAnagement und wird vom Europäischen Rückkehrfonds und dem Bundesministerium für Inneres kofinanziert.
Eldar Hysi
Sozialzentrum
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