Unterstützungsfonds
Familienhärteausgleich
Antragsformulare beim BM für Soziale Sicherheit und Generationen, Abt. V/4, Franz-Josefs-Kai 51,1010 Wien Tel.: 01/71 10 01. Familien, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notsituation geraten sind, können eine einmalige finanzielle Hilfe erhalten. Die Notlage muß durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Tod, ...) ausgelöst worden sein.
Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalten
Bedürftige Personen(im Beruf, arbeitslos, in Pension) können jährlich einmal um Unterstützung ansuchen, falls eine besondere Notlage vorliegt (Todesfall, Diätmaßnahmen, Heilbehelfe). Beim Schreiben an die zuständige PVA ist die Versicherungsnummer anzugeben, weiters müssen die Notlage begründet und Rechnungen vorgelegt werden.
Josef Krainer Fonds
8010 Graz-Burg, Tel. 0316/877-39 46
Unterstützungsfonds der Krankenkassen
(Adressen siehe zuständige Krankenkassen)
KÖF(Katastrophenhilfe österreichische Frauen)
Karmeliterplatz 6, 8010 Graz, Tel. 0316/83 05 72
Licht ins Dunkel
Kramergasse 1, 1010 Wien, Tel. 01/533 86 88
Anton Proksch Fonds
(nur für Gewerkschaftsmitglieder): Österr. Gewerkschaftsbund, Hohenstaufengsse 10, 1010 Wien, Tel. 01/53 444
