Sozialhilfe-Information

Anspruch - Leistungen - Rechte - Pflichten

"Gemäß §1 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetztes soll die Sozialhilfe jenen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen."

SozialhilfeempfängerInnen sind keine Bittsteller, sondern haben Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Leistung.

Kontaktieren Sie uns unter nebenstehenden Angaben-wir informieren Sie gerne.

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