Wichtig

Wichtig

• Durch eine anonyme Geburt oder anonyme Abgabe macht sich eine Frau nicht
   strafbar und hat mit keiner Ausforschung zu rechnen.
• Sobald das Kind nach der Geburt bzw. Abgabe das Krankenhaus verlassen
   kann, wird es bei Pflegeeltern (den späteren Adoptiveltern) leben. Nach
   Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Monaten wird die Adoption
   durchgeführt.
• Bis zur Adoption hat das Jugendamt die Verantwortung (elterlichen Rechte)
   für das Kind.

Nach einer anonymen Geburt oder Abgabe
• Kann eine Mutter jederzeit Ihre Anonymität aufheben.
• Nur innerhalb von 6 Monaten nach der anonymen Geburt oder Abgabe kann
   sie das Kind noch zurückbekommen.
• Um das Kind zurück zu bekommen muss sie ihre Anonymität aufheben, d.h.
   beweisen, dass sie die Mutter des Kindes ist und die Übertragung der
   Obsorge (elterlichen Rechte) für das Kind bei Gericht beantragen. Für die
   Übertragung der Obsorge wird die Lebens- und Wohnsituation der Mutter 
   vom Jugendamt überprüft.
• Solange sich die Mutter nach der Geburt noch stationär im Krankenhaus
   aufhält, kann sie jederzeit formlos Ihre Anonymität aufheben und sich für ein
   Leben mit dem Kind, für eine Adoptionsfreigabe entscheiden.

Informationen erhalten Sie bei der Hotline Anonyme Geburt - Babyklappe unter der Nummer 0800 83 83 83  oder beim zuständigen Jugendamt.

• Wir informieren und beraten betroffene Frauen, damit Sie in Ihrer schwierigen
   Situation, die für sie beste Entscheidung treffen können
• Wir sind für betroffene Frauen da, in Gesprächen, mit Informationen, Beratung
   und Unterstützung vor und nach einer anonymen Geburt oder anonymen
   Abgabe.

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Kontaktstelle Anonyme Geburt - Babyklappe

Nelkengasse 5,
stufenfreier Eingang 
Kaiserfeldgasse 27
8010 Graz

Tel.+ 43 316/80 15-405 oder 0664/8015 0480
Fax.+43 316/32 57 06-404

Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr

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