Alternativen
Alternativen zur Anonymen Geburt und Babyklappe
Alternativen zur Anonymen Geburt und Babyklappe
Vielleicht ändert sich die Lebenssituation in den Tagen und Wochen bis spätestens 6 Monate nach der Geburt so, dass die Mutter ihre Anonymität aufheben und sich für eine der alternativen Möglichkeit entscheiden möchte. Die Kontaktstelle bietet Information und Beratung über die notwendigen rechtlichen Schritte und die verschiedenen Möglichkeiten.
Gemeinsames Leben mit dem Kind
Nach einer anonymen Geburt oder Abgabe an der Babyklappe muss dazu zuerst die Anonymität aufgehoben werden, d.h. die Mutter, muss beweisen, dass sie die Mutter des anonym geborenen bzw. an der Babyklappe abgegebenen Kindes ist. Danach muss sie bei Gericht die Übertragung der elterlichen Rechte für das Kind beantragen. Zu ihrer Unterstützung kann die Mutter die kostenlosen Pflege- und Erziehungsangebote des Jugendamtes in Anspruch nehmen.
Mutter-Kind- Einrichtung (Betreutes Wohnen)
Sollte die Mutter sich ein Leben mit Ihrem Kind wünschen, aber Ihre momentane Lebens/Wohnsituation für ein Leben mit einem Baby nicht geeignet sein, besteht die Möglichkeit für die erste Zeit mit dem Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung zu leben.
In diesem Fall lebt die Mutter mit Ihrem Kind mit anderen Müttern, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, zusammen. In einer Mutter-Kind-Einrichtung erhalten die Mütter vielfältige Unterstützung sowohl bei der Pflege und Erziehung Ihres Kindes, als auch in anderen wichtigen Lebensbereichen.
Pflegeplatzunterbringung
Bei dieser Art des Wohnens wird das Kind (vorerst) im Haushalt von Pflegeeltern aufwachsen. Pflegeeltern sind Eltern auf Zeit und es ist möglich, dass das Kind später wieder zu seiner Mutter (seinen Eltern) kommt. Die Mutter hat das Recht ihr Kind bei den Pflegeeltern zu besuchen. Nach ihren finanziellen Möglichkeiten ist die Mutter unterhaltspflichtig.
Einwilligung zur Adoption
Wenn für die Mutter ein Leben mit ihrem Kind nicht möglich ist und ihr ihre völlige Anonymität nicht (mehr) so wichtig ist, kann sie sich für eine Adoptionsfreigabe entscheiden.
In diesem Fall hat sie die Wahl zwischen verschiedenen Adoptionsformen, die ihr in Zukunft mehr oder weniger Kontakt mit dem Kind ermöglichen.
Bei einer Adoptionsfreigabe hat das Kind später einmal die Möglichkeit Auskunft über seine Herkunft zu bekommen und - wenn es für beide Teile wünschenswert ist - können sich Mutter und Kind kennen lernen.
In jedem Fall gehen die elterlichen Rechte und Pflichten auf die Adoptiveltern über und das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern. Ein Unterhalts- und Erbrecht des Kindes gegenüber der leiblichen Mutter besteht nur in beschränktem Ausmaß.
Zwischen folgenden Adoptionsformen kann die Mutter wählen:
• Offene Adoption: Die Mutter lernt die Adoptiveltern kennen und weiß deren
Namen und Adresse. Sie erfährt auch wo sich ihr Kind befindet. Es kann (muss
aber nicht) weiterhin Kontakt zwischen Mutter und Kind bestehen;
• Halboffene Adoption: Im Zuge des Adoptionsverfahren (vor und/oder nach der
Geburt) lernt die Mutter die Adoptiveltern kennen, danach besteht aber kein
weiterer Kontakte mehr zu dem Kind;
• Inkognito-Adoption: Hier erfährt die Mutter einige Daten der Adoptiveltern
(Alter, Beruf, Dauer der Ehe etc). Ihre Wünsche werden bei der Auswahl der
Adoptiveltern berücksichtigt. Die Mutter erfährt jedoch weder die Adresse
noch den Namen der Adoptiveltern.
Was noch wichtig ist:
• Auch noch nicht volljährige Frauen ab 14 Jahren können ohne die
Zustimmung der Eltern Ihr Kind zur -Adoption frei geben
• Wenn die Mutter vor der Geburt des Kindes Wochengeld bezogen hat, dann
hat sie auch nach der Einwilligung zur Adoption einen Anspruch auf
Wochengeld.
• Die MitarbeiterInnen der Adoptionsstelle/des Jugendamtes (in den Bezirken)
werden Sie bei den notwendigen Behördenwegen unterstützen.
Kontaktstelle Anonyme Geburt - Babyklappe
Nelkengasse 5,
stufenfreier Eingang
Kaiserfeldgasse 27
8010 Graz
Tel.+ 43 316/80 15-405 oder 0664/8015 0480
Fax.+43 316/32 57 06-404
Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
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